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Online-Nachricht - Montag, 23.06.2025

Gesetzgebung | Neue Energielabel-Inhalte für Langlebigkeit und Reparaturen bei Smartphones und Tablets (BMWI)

Seit dem müssen Hersteller von Smartphones und Tablets ein Energielabel für den Verkauf ihrer Ware bereitstellen, das beim Verkauf - ob im Laden oder online - sichtbar ist. Auf diesem muss auch ein Reparierbarkeits-Index erscheinen, der die Reparierbarkeit des angebotenen Produktes einstuft. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) aufmerksam.

Hintergrund: Die EU-Kommission hatte in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten im Juni 2023 die Einführung eines EU-Energielabels für Smartphones und Tablets beschlossen.

Folgenden Angaben müssen ab dem auf dem Energielabel aufgeführt werden:

  • Energieeffizienz,

  • Batterielebensdauer,

  • Schutz vor Staub und Wasser und

  • Widerstandsfähigkeit gegen Stürze.

Erstmals wird auf dem Energielabel außerdem ein Reparierbarkeits-Index in Form eines Werkzeug-Icons gezeigt. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Für die Einstufung in die Skala werden u.a. die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Art der dafür benötigten Werkzeuge, die Dauer der Bereitstellung von Software Updates, der Zugang zu Reparaturinformationen und die Art der Verbindungselemente als Kriterien angesetzt.

Hinweis:

Neben Smartphones und Tablets ist auch für Wäschetrockner auf EU-Ebene ein Reparierbarkeits-Index beschlossen worden, dieser soll ab 2027 auf Geräten zu finden sein.

Quelle: BMWI, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
SAAAJ-93887