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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerfreiheit für Verkauf von Anlagevermögen durch Pflegeheim
Verkauft ein Pflegeheim die von den Pflegern genutzten Kfz mit Gewinn, um sie durch neue Kfz zu ersetzen, ist der Gewinn nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG gewerbesteuerfrei. Bei den Kfz handelt es sich nämlich um Wirtschaftsgüter, die beim Besuch von Patienten zu Hause und damit im Bereich der Pflege eingesetzt wurden.
Die Klägerin war eine GmbH, die im Bereich der häuslichen Krankenpflege tätig war. Sie verkaufte im Erhebungszeitraum mehrere Kfz, die von ihren Pflegern genutzt wurden, mit Gewinn. Das Finanzamt behandelte diesen Gewinn als gewerbesteuerpflichtig.
[i]Die Kfz wurden im Pflegebereich genutztDas Finanzgericht gewährte die Gewerbesteuerfreiheit nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG. Zwar erfasst § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG nicht den gesamten Gewinn eines Pflegeheims, ist also keine persönliche Steuerbefreiung. Befreit wird aber die begünstigte Pflegetätigkeit. Hierzu gehören auch Gewinne ...