Umsatzsteuer | Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,63 Mrd. Euro (BMF)
Nach den statistischen
Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024
durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem
Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme
von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den
Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht
enthalten.
Das BMF führt hierzu weiter aus:
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2024 wurden 63.733 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.630 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.
Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 39 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rd. 1 Mio. Euro.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
HAAAJ-93830