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Umsatzsteuer | Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel
Errichtet ein Unternehmer eine Biogasanlage mit angeschlossenem Blockheizkraftwerk und verwendet er die Wärme zur unentgeltlichen Trocknung fremder Holzhackschnitzel, während er den erzeugten Strom entgeltlich in das Stromnetz einspeist, ist die Trocknungsleistung nicht umsatzsteuerbar, wenn er aufgrund der Trocknung einen höheren KWK-Bonus erlangt. Allerdings besteht kein Vorsteuerabzug, soweit er Eingangsleistungen für die Trocknung verwendet.
[i]Klägerin trocknete Holzhackschnitzel einer Schwester-OHG unentgeltlichDie Klägerin war eine GmbH, die seit 2012 eine Biogasanlage mit angeschlossenem Blockheizkraftwerk betrieb. Außerdem erwarb die Klägerin im Jahr 2012 eine Trockungsanlage zur Trocknung von Holzhackschnitzeln; die Trocknungsanlage wurde mit der vom Blockheizkraftwerk erzeugten Wärme betrieben. Die Klägerin speiste den erzeugten S...