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Online-Nachricht - Freitag, 20.06.2025

Verfahrensrecht | Überlange Dauer eines Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahrens (BFH)

Bei einem finanzgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren und dem sich gegebenenfalls anschließenden Erinnerungsverfahren handelt es sich um ein (einheitliches) Gerichtsverfahren im Sinne des § 198 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Das schließt eine Begrenzung des Klagebegehrens auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt nicht aus (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin begehrte gemäß § 198 GVG Entschädigung wegen der aus ihrer Sicht unangemessenen Dauer des - sich an das Kostenfestsetzungsverfahren zum Klageverfahren 3 K 1135/12 (vormals 3 K 1568/04) anschließenden - Erinnerungsverfahrens 3 KO 212/17, in welchem über die - nach dem Kostenfestsetzungsantrag vom - gegen den Beschluss der Urkundsbeamtin der Gesc...

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