Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Überlange Dauer eines Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahrens (BFH)
Bei einem finanzgerichtlichen
Kostenfestsetzungsverfahren und dem sich gegebenenfalls anschließenden
Erinnerungsverfahren handelt es sich um ein (einheitliches) Gerichtsverfahren
im Sinne des § 198 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Das schließt eine Begrenzung des
Klagebegehrens auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt nicht aus (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin begehrte gemäß § 198 GVG Entschädigung wegen der aus ihrer Sicht unangemessenen Dauer des - sich an das Kostenfestsetzungsverfahren zum Klageverfahren 3 K 1135/12 (vormals 3 K 1568/04) anschließenden - Erinnerungsverfahrens 3 KO 212/17, in welchem über die - nach dem Kostenfestsetzungsantrag vom - gegen den Beschluss der Urkundsbeamtin der Gesc...