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Verfahrensrecht | Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren (BFH)
Ein im gerichtlichen Verfahren
gestellter Auskunftsanspruch nach
Art. 15
DSGVO richtet sich nicht gegen den zur Entscheidung über
den Rechtsstreit berufenen Spruchkörper, sondern gegen die Behördenleitung als
Datenverantwortlichen im Sinne von
Art. 4 Nr.
7 DSGVO (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere in Art. 15 Abs. 1 DSGVO genannte Informationen.
Sachverhalt: Die Klägerin führt vor dem FG ein Klageverfahren gegen das FA wegen Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Am xx.xx.2025 beantragte die Klägerin im Rahmen des Kla...