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Einkommensteuer | Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps (BFH)
Ausgleichszahlungen im Rahmen eines
Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein
betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt voraus,
dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich
hinreichend eng miteinander verknüpft sind. Zudem ist das Swap-Geschäft von
vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss
daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung als betrieblichen
Aufwand abbilden (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger erzielte im Streitjahr 2012 mit dem Betrieb eines Weinguts Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Um eine vom ihm geplante Expansion zu finanzieren, schloss e...