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Die neue Steuerberatervergütungsverordnung – Änderungen zum 1.7.2025
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1805Die Gebührensätze der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurden zuletzt im Jahr 2020 geändert. Nach fünf Jahren war es an der Zeit, sie anzuheben und einzelne Gebührentatbestände anzupassen. Zum tritt die geänderte StBVV in Kraft (vgl. Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung v. , BGBl 2025 I Nr. 105). Wesentliche Aspekte der Neuerungen sind eine moderate Erhöhung der Vergütung und eine Angleichung an die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
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Erhöhung der Gebührensätze
[i]Wert- und BetragsrahmengebührSteuerberatungskanzleien haben in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die in der StBVV bisher vorgesehenen Gebühren berücksichtigten diesen Kostenanstieg überwiegend nicht. Damit Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, werden die Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Erhöht wurden die Wertgebühren um 6 % und die mittlere Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa 9 %.
[i]Zeitgebühr steigt von 105 € auf 115 €/St.Bei der Zeitgebühr wurde die Berechnungseinheit sach- und interessengerechter ausgestalte...