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Die neue Steuerberatervergütungsverordnung – Änderungen zum 1.7.2025
Erhöhung der Gebühren und neue Abrechnungsmöglichkeiten
Die Gebührensätze der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurden zuletzt im Jahr 2020 geändert. Nach fünf Jahren war es an der Zeit, sie anzuheben und einzelne Gebührentatbestände anzupassen. Zum tritt die geänderte StBVV in Kraft (vgl. Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung v. , BGBl 2025 I Nr. 105). Wesentliche Aspekte der Neuerungen sind eine moderate Erhöhung der Vergütung (um ca. 6–9 %) und eine Angleichung an die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
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I. Erhöhung der Gebührensätze
1. Überblick über die Änderungen der StBVV
[i]Anpassung an aktuelle wirtschaftliche RahmenbedingungenSteuerberatungskanzleien haben in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet. Die in der Steuerberatervergütungsverordnung bisher vorgesehenen Gebühren berücksichtigten diesen Kostenanstieg überwiegend nicht. Damit Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten können, wurden die Gebühren nunmehr an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.
[i]Übersicht über die ÄnderungenErhöht wurden die Wertgebühren um 6 % und die mittlere Betragsrahmengebühr für die Lohnbu...