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RDG | Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Beantragung der Löschung von Negativbewertungen
Das Angebot eines nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft und Rechtsdienstleister zugelassenen Unternehmens, negative Bewertungen löschen zu lassen, ist eine unzulässige Rechtsdienstleistung (§ 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG] i. V. mit § 2 Abs. 1, § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes [RDG]), wenn das Unternehmen zwar nur mit einem Standardschreiben einen fehlenden Anknüpfungspunkt für die Bewertung/en gegenüber den Portalbetreibern behauptet, objektiv aber den Eindruck einer Einzelfallprüfung erweckt.
Das beklagte Unternehmen hat hier auf seiner Internetseite nicht darauf hingewiesen, dass die Bewertungen nur mit der Behauptung eines nicht feststellbaren Anknüpfungspunkts weitergeleitet werden. Mangels eines ausreichend konkreten Hinweises hierauf hat der angesprochene Verkehr keinen Anlass zu der Annah...