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Die bankgestützte Zentralregulierung
In der Insolvenz des Anschlusskunden oder des Vertragslieferanten
Viele Handelsunternehmen (sogenannte Anschlusskunden) schließen sich zur Verbesserung ihrer Zahlungs- und Einkaufskonditionen einem Verband/einer Einkaufsgesellschaft an. Der Verband übernimmt die Verhandlung der Einkaufskonditionen mit den Lieferanten (sogenannte Vertragslieferanten); daneben bieten die Verbände oftmals gemeinsame Marketingstrategien sowie weitere Dienstleistungen wie Schulungen, die Unterstützung bei der Geschäftsoptimierung oder die betriebswirtschaftliche Beratung an. Eine zentrale Dienstleistung der Verbände ist die Durchführung der Zentralregulierung mit Delkredereübernahme. Teilweise führen die Verbände die Zentralregulierung selbst durch, teilweise werden hierzu Finanzdienstleister (in der Regel Banken) eingeschaltet (bankgestützte Zentralregulierung). Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die Grundzüge der bankgestützten Zentralregulierung geben sowie darstellen, welche Besonderheiten sich im Hinblick auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragslieferanten oder eines Anschlusskunden für die regulierende Bank und den Insolvenzverwalter ergeben.
Der (bankgestützten) Zentralregulierung kommt eine erhebli...