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Restrukturierungsplanverfahren nach dem StaRUG
Die Planannahme im außergerichtlichen Planabstimmungsverfahren
Der modulare Verfahrensrahmen des StaRUG ermöglicht es dem Schuldner, eine finanzielle Restrukturierung nach seiner Wahl vollkommen gerichtsfrei oder aber mit abgestufter Beteiligung des Restrukturierungsgerichts mit seinen Gläubigern zu vereinbaren. Im außergerichtlichen Planabstimmungsverfahren organisiert der Schuldner die Abstimmung über den von ihm aufgestellten Restrukturierungsplan eigenverantwortlich und autark. Der Restrukturierungsplan wird den planbetroffenen Gläubigern von dem Schuldner als Angebot unterbreitet und von diesen im Rahmen einer Abstimmung angenommen. Die Abstimmung kann im schriftlichen Verfahren erfolgen oder aber im Rahmen einer Planbetroffenenversammlung. Die nachfolgenden Ausführungen stellen die Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligten, den Verfahrensablauf sowie die jeweiligen gesetzlichen Mindestvoraussetzungen für ein außergerichtlich durchgeführtes Planabstimmungsverfahren gemäß der §§ 17 ff. StaRUG dar.
Gute Vorbereitung antizipiert das Verhalten der Planbetroffenen.
Sorgsame Durchführung sichert den Verfahrenserfolg, denn Zweifel gehen regelmäßig zulasten des Schuldners.
Gesetzliche Pflichten und Mindestvorgaben dienen dem Schutz der Planbetroffenen.
Eine Plan...