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BFH 07.11.2024 III R 28/23, StuB 12/2025 S. 479

Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des FA für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Ein Gewerbesteuermessbescheid ist nicht wegen der sachlichen Unzuständigkeit eines FA aufzuheben, wenn bei Bezügen zu einem Stadtstaat und einem Flächenstaat für die Messbetragsfestsetzung in beiden Bundesländern (z. B. in Berlin und Brandenburg) das FA zuständig ist; eine örtliche Unzuständigkeit kann in einem solchen Fall gem. § 127 AO unbeachtlich sein (Bestätigung der Entscheidungen des , NWB VAAAB-16327, BStBl 2004 II S. 751, und vom - IV B 64/11, NWB HAAAE-30625, BFH/NV 2013 S. 512; Bezug: § 16, § 17, § 22, § 26, § 127 AO; § 2 Abs. 1 Nr. 4; § 17 Abs. 2 Satz 1 FVG).

Praxishinweise

(1) Für die den Gemeinden (Gemeindeverbänden) allein zufließenden Steuern, wie z. B. die Gewerbesteuer (Art. 106 Abs. 6 GG), kann die den Landesfinanzbehörden (Finanzämtern) zustehende Verwaltung durch die Länder gem. Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG ganz oder zum Teil den Gemeinden (Gemeindeverbänden...

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