Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Immobilien
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine bedeutende finanzielle Transaktion. In Deutschland wie in vielen anderen Ländern ist es von grundlegender Bedeutung, dass dieser Prozess fair und transparent abläuft. In diesem Kontext spielt die Aufklärungspflicht des Verkäufers eine entscheidende Rolle. Daher darf sich ein Verkäufer auch nicht darauf verlassen, dass sich ein potenzieller Käufer vorab selbst zu relevanten Fakten informiert. Der Bundesgerichtshof () hat in einem Urteil klargestellt, dass der Verkäufer umfassend aufklären muss, z. B. auch zu anstehenden Sanierungskosten. Bevor das Urteil besprochen wird, wird zunächst kurz auf die grundsätzliche Aufklärungspflicht des Verkäufers bei einer Immobilien- und auch bei einer Unternehmenstransaktion eingegangen.
Kernaussagen
Verkäufer müssen potenzielle Erwerber über relevante Umstände hinsichtlich des Kaufgegenstands aufklären. Unter Umständen müssen sie gezielt auf wesentliche Informationen und Unterlagen hinweisen, auch wenn diese in einem virtuellen Datenraum offengelegt wurden.
Der Verkäufer erfüllt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn und soweit er aufgrund der Umstände des Einzelfal...