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Kryptowerte in der Steuererklärung – Deklarations- und Nachweispflichten bestimmter Kryptowerte
Mit Datum vom hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu aufgenommen wurden umfangreiche Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie Anpassungen in der Terminologie, um die Rechtssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Die wesentlichen Änderungen zum bisherigen werden im Folgenden skizziert.
Einführende Anmerkungen und Begriffsbestimmung
Das (IV C 1 - S 2256/00042/064/043, BStBl 2025 I S. 658 KIEHL FAAAJ-86960) ersetzt das bisherige (IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, BStBl 2022 I S. 668 KIEHL GAAAI-61746), in welchem die Finanzverwaltung erstmals zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token Stellung genommen hatte.
Die in den folgenden Ausführungen in Klammern genannten Randziffern-Angaben beziehen sich allesamt auf das KIEHL FAAAJ-86960.
Die erste Änderung wird bereits an dieser Stelle ersichtlich. Denn ungeachtet der Suggestion des Vorliegens einer Währung hatte die Finanzverwaltung seit dem (III C 3 - S 7160-b/13/10001, BStBl 2018 I S. 316 KIEHL CAAAG-77700) zur „umsatzsteuerlichen Beha...