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BFH Urteil v. - II R 42/86 BStBl 1989 II S. 316

Gesetze: BewG § 103 Abs. 1

Leitsatz

Das Urlaubsentgelt, das ein Arbeitgeber für einen im abgelaufenen Kalenderjahr noch nicht genommenen Urlaub schuldet, ist eine abzugsfähige Betriebsschuld. Die Höhe des Abzugs richtet sich danach, welches Urlaubsentgelt im abgelaufenen Kalenderjahr zu zahlen gewesen wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 316
BFH/NV 1989 S. 14 Nr. 4
BFHE S. 571 Nr. 154,
GAAAA-98399

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BFH, Urteil v. 08.02.1989 - II R 42/86

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