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Unentgeltliche Holztrocknung bei einem BHKW – Vorsteuerausschluss bei nichtwirtschaftlicher Nutzung
Die umsatzsteuerliche Behandlung unentgeltlicher Leistungen im Rahmen von KWK-Anlagen bleibt komplex. Der BFH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die unentgeltliche Nutzung von Abwärme zur Trocknung fremder Holzhackschnitzel eine steuerbare Wertabgabe darstellt. Zudem ging es um die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Anlagen. Das Urteil beleuchtet insbesondere auch die Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit sowie die Folgen für den Vorsteuerabzug.
I. Leitsätze
Eine unentgeltliche Wärmelieferung im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mit in seinem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugter Wärme in seiner Trocknungsanlage Holzhackschnitzel für ein verbundenes Unternehmen ohne Gegenleistung trocknet, um bei der Einspeisung des in seinem BHKW produzierten Stroms einen erhöhten Kraft-Wärme-Kopplung(KWK)-Bonus zu erlangen.
Mit der insoweit erbrachten unentgeltlichen Trocknungsleistung, deren Wert weit hinter dem damit bei der Stromeinspeisung erlangten KWK-Bonus zurückbleibt, erbringt der Unternehmer eine andere sonstige Leistung, die nicht als unentgeltliche Wertabgabe nach...