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StuB Nr. 12 vom Seite 468

Anforderungen an die Zulassung der Revision zum BFH

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann

I. Einführung

Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig aufgebaut. Im ersten Rechtszug entscheidet das FG als Tatsacheninstanz, während der BFH ausschließlich eine Rechtsmittelinstanz für Revisionen gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Finanzgerichte darstellt (vgl. Seer, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 25. Aufl. 2024, Rz. 22.60).

Ausweislich des Jahresberichts des BFH für 2024 sind von den 1.654 Entscheidungen nur 273, also 16 %, zu Gunsten der Stpfl. getroffen worden. In allen anderen Fällen obsiegte die Finanzverwaltung (so BFH, Jahresbericht 2024, S. 23). Im Jahre 2024 sind beim BFH 348 Revisionen, davon 125 von der Finanzverwaltung, und 869 Nichtzulassungsbeschwerden, davon 62 von der Finanzverwaltung, eingegangen (so BFH, Jahresbericht 2024, S. 18).

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