Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Mujkanovic, StuB 12/2025 S. 441

Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG – Entwurf einer Verlautbarung IDW ES 16

Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic

Mit dem SanInsFoG hat der Gesetzgeber mittels § 1 StaRUG für die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen insbesondere die Einrichtung eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen und ggf. die Pflicht zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen kodifiziert. Mit IDW ES 16 versucht sich das IDW an einer Auslegung der Vorschrift.

Einordnung

Das mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) eingeführte Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) legt prominent bereits in § 1 Abs. 1 den Geschäftsleitern einer juristischen Person die Pflicht auf, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, und schafft damit eine Organisationspflicht. Dies ist als Pflicht zur Einrichtung eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen zu interpretieren. Entwicklungen sind dabei als Veränderungen oder Prozesse zu verstehen, nicht als Risikozustände. Damit setzt der Gesetzgeber die Regelungen der Restrukturierungsrichtlinie um.

Die Rechtspflichten der Geschäftsleiter nach StaRUG erschöpfen sich jedoch nicht in der Einrichtung eines Früherkennungssystem...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen