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Einkommensteuer | Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts
Bei einem Rechtsanwalt, der krankheitsbedingt einen Verlust erwirtschaftet, wird die Gewinnerzielungsabsicht nicht vermutet, auch wenn er Arbeitnehmer beschäftigt und sechsstellige Honorareinnahmen erzielt. Entscheidend ist, ob die Kanzlei bei einer Gesamtbetrachtung nach der Art ihrer Führung objektiv geeignet ist, nachhaltig Gewinn zu erzielen.
[i]Hohe Raum- und Personalkosten sowie dauerhafte ErkrankungDer Kläger war Rechtsanwalt und im Jahr 2009 aus einer Sozietät ausgeschieden. Er war fortan in seiner Einzelkanzlei tätig, beschäftigte mehrere Arbeitnehmer und erzielte hohe sechsstellige Umsätze. Allerdings waren seine Raum- und Personalkosten sehr hoch, sodass er im Streitjahr 2016 einen Verlust erlitt. Das Finanzamt erkannte den Verlust wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht an. Gegen das klageabweisende Urteil des ...