Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer im Rotlichtmilieu
Wer ist bei den sexuellen Dienstleistungen Unternehmer?
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fall
A betreibt den Nachtclub B. Dabei vermietet er die möblierten Räumlichkeiten, in denen der Prostitution nachgegangen wird, an die Prostituierten, die ihm hierfür Miete zahlen. A stellt auch die Bettwäsche sowie Hygieneartikel etc. den Prostituierten zur Verfügung, zudem sorgt er für die Zimmerreinigung und einen Hausmeisterservice. Auch die Sicherheit für die Prostituierten gewährleistet A, indem er Security-Kräfte beschäftigt, die renitente bzw. gewalttätige Kunden der Lokalität verweisen. Schließlich trägt A dafür Sorge, dass während der Öffnungszeiten de...