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Umsatzsteuerpflicht von Preisgeldern
Bei Teilnahme an TV-Shows
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fälle
Fall 1
A nimmt an einer TV-Show des Fernsehsenders B-TV teil. Dabei geht es darum, dass er zusammen mit Mitkandidaten und Mitkandidatinnen Aufgaben bewältigen muss. Die Zuschauer können dann über ein Abstimmungssystem die Kandidaten und Kandidatinnen nach jeder Aufgabenrunde bestimmen, die ausscheiden. Derjenige bzw. diejenige, der respektive die bei dieser Abstimmung übrig bleibt und in der letzten Runde zudem von den Zuschauern zum Gewinner/in gewählt wird, erhält ein Preisgeld von 100.000 €. Zuzüglich zu dem Preisgeld erhält A für jeden Tag, ...