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Echter und unechter Mietkauf
Praxisbeispiele zur Verbuchung
Ertragsteuerlich gestalten sich Mietkauf- bzw. Mietverträge hinsichtlich der Zurechnung der Wirtschaftsgüter und der Behandlung der einzelnen Mietzahlungen oftmals problematisch. Bei der Beurteilung ist zwischen den verschiedenen Vertragstypen zu unterscheiden. Der Beitrag zeigt auf, wie sich der echte vom unechten Mietkauf unterscheidet und wie der sogenannte Kauf nach Miete davon abzugrenzen ist. Anhand praxisnaher Sachverhalte wird die korrekte Verbuchung dargestellt.
Echter Mietkauf: Vor dem Kauf stellen die Mietzahlungen beim Mieter sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Bei Ausübung der Kaufoption erfolgt eine Aktivierung mit den Anschaffungskosten beim Käufer. Die Abschreibung ist ab Erwerb auf die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts vorzunehmen.
Unechter Mietkauf: Das wirtschaftliche Eigentum an dem Mietgegenstand geht sofort auf den „Mieter“ über; er muss den Mietgegenstand in seiner Bilanz aktivieren. Die „Mietzahlungen“ stellen Kaufpreisraten dar und sind als Kaufpreisschuld vom „Mieter“ zu passivieren.
I. Echter Mietkauf
Bei „Mietverträgen“, die im Ergebnis Mietkauf...