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Mandanten-Merkblatt: Existenzgründung - Überblick über ausgewählte Rechtsformen
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 594.500 Unternehmen neu gegründet. Die Zahl der Neugründungen überstieg damit auch im vergangenen Jahr wieder die Zahl der Betriebsaufgaben um ein Vielfaches. Grundsätzlich ist die Neugründung eines Gewerbebetriebs - unabhängig von der Rechtsform - innerhalb eines Monats nach der Eröffnung in der Gemeinde, in deren Bezirk sich das Unternehmen befindet, anzuzeigen. Die Gemeinde unterrichtet dann das zuständige Finanzamt von dem Inhalt der Mitteilung. Daneben ist losgelöst von dieser Verpflichtung gegenüber der Gemeinde die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt durch Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung mitzuteilen.
Die vorgenannten Anzeigepflichten gelten grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Rechtsform des gegründeten Unternehmens. In Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform ergeben sich aber zum Teil erhebliche zivilrechtliche und steuerliche Unterschiede. Vor einer Existenzgründung ist daher zunächst eine Entscheidung über die Rechtsform des neuen Unternehmens zu treffen.
Das vorliegende Merkblatt soll hierbei eine Hilfestellung ...