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IK Nr. 6 vom Seite 22

Privateinlagen und -entnahmen: Das Privatkonto

Jörg Bensch

Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften sind die Inhaber des Unternehmens gezwungen, zur Finanzierung ihrer privaten Lebensführung im Vorgriff auf einen Unternehmensgewinn Privatentnahmen zu tätigen. Zur Finanzierung ihres Unternehmens können sie Privateinlagen tätigen. Welche Rolle dabei das Privatkonto spielt, erfährst Du in diesem Beitrag.

Info

Das Thema Privatkonto stammt aus dem Lernfeld 5 des KMK-Rahmenlehrplanes. Dieses Lernfeld wird im 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung (AP 1) geprüft.

Das Privatkonto

Privateinlagen und -entnahmen werden auf einem gesonderten Konto, dem Konto „Privat“ gebucht. Es ist ein Unterkonto des Kontos „Eigenkapital“ und wird genau wie dieses gebucht. Es ist ein Passivkonto, weist jedoch keinen Anfangsbestand auf, da der sich bildende Saldo über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen wird. Die Entnahme von Gegenständen und Leistungen durch den Unternehmer werden auf dem Ertragskonto „Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen“ gebucht. Dies ist ein Ertragskonto, das über das GuV-Konto abgeschlossen wird.

Beispiele
  1. Der Inhaber des Unternehmens bucht 5.000,00 € zur Finanzierung der privaten Lebensführung vom Geschäftskonto ab.

    Buchungss...