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Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassener Vorsteuerberichtigung einer stornierten Rechnung
Das Urteil des FG Berlin-Brandenburg/) befasst sich mit der persönlichen Haftung eines Geschäftsführers einer insolventen GmbH für eine unterlassene Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG. Der zuständige Senat hatte dabei sowohl über die haftungsrechtlichen als auch umsatzsteuerlichen Folgen der ausbleibenden Vorsteuerberichtigung zu entscheiden. In diesem doch ungewöhnlichen Sachverhalt nutzt das Gericht auch die Gelegenheit, um die Voraussetzungen der Haftung nach § 69 AO, den Mitwirkungsumfang der steuerlichen Beratung sowie die Bedeutung eines ordnungsgemäßen Umgangs mit Insolvenztabelle-Feststellungen im Steuerrecht näher zu beleuchten.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Leistet ein Unternehmer eine Anzahlung für eine Lieferung, welche später nicht durch eine tatsächliche Leistung erfüllt wird, besteht eine Pflicht zur Berichtigung des bereits vorgenommenen Vorsteuerabzugs. Hierzu reicht eine konkludente Aufrechnung von Alt- und Neuforderungen als Rückgewähr der Anzahlung aus.
Entsprechend handelt ein Geschäftsführer grob fahrlässig i. S. von § 69 AO, wenn er trotz Kenntnis einer erforderlichen Vorsteuerberichtigung weder ...