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Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens
Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann nach einem aktuellen Urteil des FG Münster auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, wenn neben der Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen gewisse Zusatzleistungen erbracht werden (z. B. wie im Streitfall die Lieferung von Strom und Überwachungs- sowie Reinigungs-, Hausmeister- und Handwerkerleistungen). Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
So langsam kommen wir zum Ende dieser Ausgabe von „Steuern mobil”. Zum Abschluss haben wir noch – wie gewohnt – wichtige neu anhängige Verfahren für Sie ausgewählt.
Nicht zuletzt aus Haftungsgründen lautet unsere Empfehlung: Verfolgen Sie schwebende Prozesse aufmerksam und halten Sie Steuerfestsetzungen ggf. durch einen Einspruch offen. Und beantragen Sie gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens. Bei Revisionsverfahren ist das Finanzamt bekanntlich gesetzlich verpflichtet, dem nachzukommen.
Wir beginnen mit einem schwebenden Prozess zur Erbschaft- und ...