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BFH Urteil v. - III R 108/84 BStBl 1988 II S. 845

Gesetze: BerlinFG § 19 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 lit. a/cc

Leitsatz

Für ein Wirtschaftsgut, das unmittelbar der fernabsatzorientierten Datenverarbeitung dient, wird eine erhöhte Investitionszulage nur gewährt, wenn es sich im Anlagevermögen eines Betriebs (einer Betriebsstätte) des Dienstleistungsgewerbes befindet. Freie Berufe gehören dazu nicht.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 845
BFHE S. 298 Nr. 154,
MAAAA-98332

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BFH, Urteil v. 08.07.1988 - III R 108/84

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