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Prüfung von Wirtschaftsgütern bei Bescheinigungsstelle ist nunmehr möglich
Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumschancengesetz Teil der förderfähigen Aufwendungen der Forschungszulage. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, können Abschreibungen eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bei der Forschungszulage angerechnet werden. Entsprechende Wirtschaftsgüter können nunmehr bei der Bescheinigungsstelle zur Prüfung eingereicht werden.
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Über die Ausweitung der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz hatten wir ausführlich in unserer Oktober-Ausgabe 2024 berichtet.
Besonders hervorzuheben ist, dass nunmehr zusätzlich zu den Lohnkosten auch Sachkosten begünstigt sein können. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, können Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bei der Forschungszulage angerechnet werden.
Was die Berücksichtigung der Sachkosten angeht, gelten...