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Einkommensteuer | Ermittlung der Beteiligungsquote nach § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG
Für die Ermittlung der Beteiligungsquote nach § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG bei Anwendung des Teilabzugsverbots auf Personengesellschaften kommt es nicht auf den Umfang der Beteiligung der darlehensgewährenden Personengesellschaft, sondern auf die durchgerechnete Beteiligungsquote der an der Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen an.
[i]Klägerin war gewerblich tätige SE & Co. KG und Alleingesellschafterin der V-GmbHDie Klägerin war eine gewerblich tätige SE & Co. KG, die an der V-GmbH zu 100 % beteiligt war und dieser ein Darlehen gewährte, auf das sie im Streitjahr 2015 eine Teilwertabschreibung vornahm. Kommanditisten der Klägerin waren die T-KG mit 90 %, an der die natürlichen Personen A, B, C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt waren, sowie die M-KG mit 10 %, an der K und P als Kommanditisten mit jeweils 50 % beteiligt waren. Das Finanzamt erkannte...