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OLG 15.01.2025 I-33 U 4/24, NWB 23/2025 S. 1565

Mandat | Grenzen anwaltlicher Pflichten im Scheidungsverfahren

Der Anwalt muss Fehler des Gerichts erforderlichenfalls zu verhindern suchen und – einschließlich Rechtsausführungen – alles vorbringen, was die Entscheidung günstig beeinflussen kann. Diese Pflichten bestehen auch in Verfahren, in denen der Amtsermittlungsgrundsatz gilt oder in denen bestimmte Umstände durch das Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen sind, die Entscheidung des Gerichts also nicht von dem Vorbringen und den Anträgen der Parteien abhängig ist.

Anmerkung:

Nach Ansicht des Gerichts scheidet eine Pflichtverletzung der beklagten Rechtsanwältin im Zusammenhang mit dem Ausgleich der Versorgungsanrechte der Mandantin bei der [...] Lebensversicherung AG aus. Denn in den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden (In-Prinzip; vgl. § 3...

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