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LSG Baden-Württemberg 22.01.2025 L 5 BA 1266/24, NWB 23/2025 S. 1565

SV-Status | Tätigkeit eines Arztes als zweiter Leichenbeschauer

Die von einem Arzt aufgrund einer Ermächtigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bestattungsverordnung (BestattVO) des Landes Baden-Württemberg erbrachte zweite Leichenschau (als Voraussetzung für die polizeiliche Erlaubnis einer Feuerbestattung) ist eine hoheitliche Tätigkeit in der Rechtsform der Beleihung, was gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis spricht.

Anmerkung:

Im Streit steht der sozialversicherungsrechtliche Status einer Ärztin in ihrer Tätigkeit für eine kreisfreie Gemeinde. Die Ärztin führt – ohne schriftliche Vereinbarung – seit dem die amtsärztliche Leichenschau durch. Mündlich wurde als Honorar für jede Leichenschau ein Pauschalbetrag von 30 € vereinbart. Die Ärztin stellt ihre Tätigkeit mit an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde gerichteten Schreiben mona...

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