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SV-Status | Tätigkeit eines Arztes als zweiter Leichenbeschauer
Die von einem Arzt aufgrund einer Ermächtigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bestattungsverordnung (BestattVO) des Landes Baden-Württemberg erbrachte zweite Leichenschau (als Voraussetzung für die polizeiliche Erlaubnis einer Feuerbestattung) ist eine hoheitliche Tätigkeit in der Rechtsform der Beleihung, was gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis spricht.
Im Streit steht der sozialversicherungsrechtliche Status einer Ärztin in ihrer Tätigkeit für eine kreisfreie Gemeinde. Die Ärztin führt – ohne schriftliche Vereinbarung – seit dem die amtsärztliche Leichenschau durch. Mündlich wurde als Honorar für jede Leichenschau ein Pauschalbetrag von 30 € vereinbart. Die Ärztin stellt ihre Tätigkeit mit an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde gerichteten Schreiben mona...