Werbungskosten von A bis Z
1. Aufl. 2025
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2 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im System der Einkommensteuer
2.1 Einordnung und Abgrenzung
Spricht man heutzutage von der „Arbeitnehmerbesteuerung“, meint man damit weniger einen Rechtsbegriff als eine Vollzugsform im Einkommensteuersystem. Die Lohnsteuer gilt dabei als Erhebungsform der Einkommensteuer, die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch den Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben wird und faktisch zu einer abschließenden Besteuerung führt. Als Massenfallrecht löst ein jedes Arbeitsverhältnis und eine jede Gewährung von Arbeitslohn den Steueranspruch aus. Insoweit kann die Lohnsteuer als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld angesehen werden, auch wenn es nicht zu einer Einkommensteuerveranlagung (vgl. § 46 Abs. 2 EStG) kommt; die Lohnsteuer ist letztlich keine eigenständige Steuerart.
„Da die Einkünfte der Arbeitnehmer im Regelfall einfach festzustellen sind und der (haftungsbewehrte) Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erfolgt, ist auf der Einnahmenseite eine nahezu vollständige Erfassung gesichert. Arbeitnehmer können ihre Steuerlast daher meist nur durch Erwerbsaufwendungen senken, die als Werbungskosten abzugsfähig sind (§ 9 EStG).“ Die Lohnsteuer i. S. des adressiert damit die