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Steuer-Repetitor 8/2025: Übungsklausur aus dem Verfahrensrecht
Aller guten Dinge sind drei (Sachverhalte)
Die nachfolgende Klausur mit hohem Schwierigkeitsgrad dient Kandidat:innen der Steuerberaterprüfung zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil des ersten Prüfungstags (Verfahrensrecht) und beinhaltet drei unabhängig voneinander lösbare Sachverhalte. Die Bearbeitungszeit beträgt bei Sachverhalt 1 zwei Stunden, bei Sachverhalt 2 zweidreiviertel Stunden und bei Sachverhalt 3 eineinviertel Stunden. Schwerpunkte dieser Klausur sind die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die Korrekturverfahren (§ 129, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie § 177 Abs. 1 AO), das Einspruchsverfahren, die Anwendung des DBA Polen, die versuchte Steuerhinterziehung und die Feststellungsverjährung. Rechtsstand dieser Übungsklausur ist Juli 2025.
Hier finden Sie die Klausur als PDF:
I. Sachverhalte
Sachverhalt 1
Der ledige, steuerlich nicht beratene Zahnarzt Dr. Wolfgang Wurzel (W) mit Wohnsitz in Wuppertal gab seine Einkommensteuererklärung 2023 trotz erfolgter Mahnung des zuständigen Wohnsitz-Finanzamts nicht ab. Daraufhin erließ das Wohnsitz-Finanzamt am einen Einkommensteuer-Schätzungsbescheid 2023, in dem es die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit i. H. von 500.000 € schätzte. Bei dieser Schätzung orientier...