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Grunderwerbsteuer | Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren
(1) Die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum geltenden Fassung (a. F.) kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Eigentumserwerb durch Zuteilung in einem Umlegungsverfahren einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellt. (2) Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn das Umlegungsverfahren zweckwidrig dazu genutzt wird, einen reinen Rechtsträgerwechsel an einem Grundstück zu bewirken (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 und Satz 2 Buchst. b GrEStG a. F.; § 42 AO).
(1) Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums an einem Grundstück der Grunderwerbsteuer, wenn kein den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG ist auch der E...