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Sonderausgabenabzug bei grenzüberschreitender Betätigung
Das Bundesfinanzministerium hat die Neuregelung zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei einer grenzüberschreitenden Betätigung durch das JStG 2024 erläutert. Danach sind die Beiträge zu berücksichtigen, soweit sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz erzielten Einnahmen stehen. Es kommt nicht mehr darauf an, ob es sich um Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit handelt.
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In allen noch offenen Fällen ist ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums anzuwenden – zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei einer grenzüberschreitenden Betätigung.
Das Bundesfinanzministerium erläutert die Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2024. Danach sind nunmehr Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – als Sonderausgaben zu berücksichtig...