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BFH Urteil v. - I R 197/84 BStBl 1988 II S. 983

Gesetze: AO (1977) § 163 Abs. 1 S. 1AStG §§ 7, 8, 12EStG § 34c Abs. 5

Leitsatz

1. Unterliegen im Ausland steuerbefreite Einkünfte einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Zwischeneinkünfte der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 Abs. I AStG, so ist die Besteuerung nicht allein deshalb sachlich unbillig i. S. des § 163 Abs. 1 S. 1 AO (1977), weil durch die Hinzurechnungsbesteuerung gezielte ausländische Steuervergünstigungen neutralisiert werden.

2. Die Pauschalierungsvorschrift des § 34 c Abs. 5 EStG Ist auf die der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Zwischeneinkünfte nicht anwendbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 983
BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 11
BFHE S. 47 Nr. 154,
DAAAA-98309

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BFH, Urteil v. 20.04.1988 - I R 197/84

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