BGH Beschluss v. - 6 StR 575/24
Instanzenzug: Az: 5 KLs 5/23
Gründe
1Das Landgericht hat den Angeklagten M. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt; den Angeklagten L. hat
Tiemann Feilcke Wenske
Fritsche von Schmettau
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:290425B6STR575.24.0
Fundstelle(n):
XAAAJ-92549