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Einkommensteuer | Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks (BFH)
Im Fall der teilentgeltlichen
Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns
aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll
entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der
Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch
bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 22 Nr. 2 EStG zählen zu den sonstigen Einkünften (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG) auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG. Dazu gehören gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (zum Beispiel Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht),...