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OVG NRW 25.02.2025 4 A 594/23, NWB 22/2025 S. 1501

HwO | Nebenbetrieb eines zulassungsfreien Handwerks

Die Frage, ob ein handwerklicher Nebenbetrieb eines zulassungsfreien Handwerks i. S. von § 126 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) vorliegt, richtet sich nach der Begriffsbestimmung in den §§ 2, 3 HwO und der hierzu ergangenen gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Handelte es sich bei einem Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks nicht um einen Nebenbetrieb in diesem Sinn, war er in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke einzutragen. Der Gesetzgeber hat für solche Betriebe eine Bestandsschutzregelung geschaffen (vgl. § 126 Abs. 1 HwO).

Anmerkung:

Hier hat das Gericht verneint, dass die Fliesenlegertätigkeit der eine Eintragung in die Handwerksrolle im Fliesenlegerhandwerk begehrenden Fliesenlegerin ein Nebenbetrieb eines zulassungsfreien Handwerks sei. Es fehle an der gewissen Eigenständigkeit wi...

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