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NWB 22/2025 S. 1501

GRV | Befreiung einer Rechtsanwältin von der Rentenversicherungspflicht

Die Erstreckung einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf der Grundlage einer bereits erteilten Erstreckung im Sinn einer Kettenerstreckung sieht § 6 Abs. 5 Satz 2 SGB VI nicht vor.

Anmerkung:

Die ehemalige Rechtsanwältin hat hier keinen Anspruch auf Erstreckung der Befreiung von der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit nach dem . Der Erstreckungsbescheid der DRV Bund aus dem November 2017 hat sich durch Zeitablauf erledigt und eine erneute Erteilung einer Erstreckung der Befreiung von der Versicherungspflicht scheidet aus, weil die ursprünglich zur Befreiung führende Beschäftigung als angestellte Rechtsanwältin durch Kündigung bereits im Mai 2017 geendet hat. Damit bestehe schon kein enger zeitlicher Zusammenhang mehr zu dieser ...

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