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BFH Urteil v. - X R 57/82 BStBl 1988 II S. 713

Gesetze: AO (1977) § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Leitsatz

Hat ein Steuerpflichtiger wegen eines Irrtums seiner Buchhalterin in der Umsatzsteuererklärung die Bruttoumsätze als Bemessungsgrundlage erklärt, so liegt darin noch nicht ohne weiteres ein grobes Verschulden.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 713
BFHE S. 304 Nr. 153,
DAAAA-98280

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BFH, Urteil v. 18.05.1988 - X R 57/82

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