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Einkommensteuer | Fahrtkosten eines Piloten
Ein Pilot kann für die Fahrten von seiner Wohnung zum Flughafen, an dem er stationiert ist, nur die Entfernungspauschale geltend machen; denn der Stationierungsflughafen ist die erste Tätigkeitsstätte des Piloten gemäß § 9 Abs. 4 EStG.
[i]Kläger war dem Flughafen in B-Stadt zugeordnetDer Kläger war als Pilot bei einer Fluggesellschaft tätig und nach seinem Arbeitsvertrag dem 150 km von seiner Wohnung entfernten Stationierungsflughafen in B-Stadt zugewiesen. Der Kläger musste sich ca. zwei Stunden vor Abflug am Flughafen einfinden, um dort den Flug vorzubereiten. Für das Streitjahr 2018 machte der Kläger Fahrtkosten für 73 Fahrten von seiner Wohnung zum Flughafen für die Hin- und Rückfahrt (300 km für Hin- und Rückfahrt) mit einer Pauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer geltend. Das Finanzamt erkannte nur die Entfernungspaus...