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Selbständige und unselbständige Gebäudeteile
1. Einleitung
Im Zusammenhang mit Gebäuden tauchen in der betrieblichen Praxis immer wieder Probleme auf, weil das Gebäude im Ertragsteuerrecht bilanziell aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen kann, mit denen jeweils unterschiedliche bilanzsteuerrechtliche Konsequenzen verbunden sind. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen in Betracht kommenden Möglichkeiten.
2. Abgrenzung Gebäude und Grund und Boden
Anders als im Zivilrecht, wo das aufstehende Gebäude mit dem Grund und Boden eine Einheit bildet, stellen für bilanzsteuerrechtliche Zwecke der Grund und Boden sowie das aufstehende Gebäude jeweils selbständige und bewertbare Wirtschaftsgüter dar. Aus diesem Grund wird auch der Anschaffungspreis eines bebauten Grundstücks anteilig auf den Grund und Boden, sowie auf das aufstehende Gebäude aufgeteilt. Fehlt eine vertragliche Kaufpreisaufteilung oder kann diese nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sind die Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden und auf das Gebäude aufzuteilen (H 7.3 „Kaufpreisaufteilung“ EStH). Dieselbe Aufteilungsmethode gilt auc...