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BFH Urteil v. - IV R 106/86 BStBl 1988 II S. 857

Gesetze: AO (1977) § 194 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

1. Die Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO/St) setzt bei einem Mittelbetrieb voraus, daß mit Mehrsteuern von mindestens 3 000 DM für das Kalenderjahr zu rechnen ist.

2. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, muß nach den im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bekannten Umständen beurteilt werden. Dabei sind auch die Ergebnisse bereits durchgeführter Prüfungshandlungen für den erweiterten Zeitraum zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 857
BFHE S. 210 Nr. 153,
EAAAA-98271

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BFH, Urteil v. 28.04.1988 - IV R 106/86

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