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BFH Urteil v. - VII K 7/86 BStBl 1988 II S. 735

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4ZG § 23 Abs. 3

Leitsatz

Hat sich die angefochtene verbindliche Zolltarifauskunft durch Außerkrafttreten der Tarifvorschriften

erledigt, so kann ein berechtigtes Interesse an der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit nicht damit

begründet werden, daß in einem angehängten Finanzrechtsstreit über die Nachforderung von

Eingangsabgaben dieselbe Tarifierungsfrage streitig sei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 735
BFHE S. 207 Nr. 153,
XAAAA-98269

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BFH, Urteil v. 19.04.1988 - VII K 7/86

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