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Grunderwerbsteuer | Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids; Verlängerung der Nachbehaltensfrist (BFH)
Mit der Beschwerde des Finanzamts gegen den finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschluss sollte vorläufig geklärt werden, ob die (rückwirkende) Verlängerung der Nachbehaltensfrist (von fünf auf zehn Jahre) des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG auf Erwerbsvorgänge Anwendung findet, die bereits vor dem Inkrafttreten der Änderung stattgefunden haben, aber deren ursprüngliche Fünf-Jahresfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war.
Sachverhalt
(zusammengefasst)
Die Antragstellerin und
Beschwerdegegnerin – eine GmbH – ging im Jahr 2023 durch
Formwechsel aus einer im Jahr 2015 gegründeten OHG hervor. Die Gesellschafter
der GmbH waren identisch mit den Beteiligten einer KG, welche im Jahr 2018 zwei
Grundstücke in die damalige OHG (nunmehr GmbH) einbrachte. Das Finanzamt
behandelte den Vorgang gem.
a. F. als steuerbefreit und setzte mit
Grunderwerbsteuerbescheid vom