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Einkommensteuer | Nur anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts (BFH)
Mit Urteil vom hat der BFH in der Rs. IX R 2/24 entschieden, dass ein Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts nur noch anteilig in Betracht kommt, soweit der Anteil an der Immobilie nicht unentgeltlich übertragen wurde. Darüber hinaus sind die Schulden dem privaten Bereich zuzurechnen. Sie dienen demnach der Finanzierung der Schenkung und nicht mehr der Erzielung von Einkünften. Damit hat der BFH die Auffassung der Vorinstanz und des Finanzamts bestätigt. Die Revision der Klägerin (Grundstücksgemeinschaft bestehend aus dem Vater und dem beschenkten Sohn) hatte keinen Erfolg.
Sachverhalt
In 2019 übertrug
der Vater an seinen Sohn einen Miteigentumsanteil i. H. von 2/5 an einem
vermieteten Grundstück, das...