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Erbrecht | Teilungsversteigerung auf Antrag eines Miterben (BGH)
Darin, dass das Vollstreckungsgericht in einem auf Antrag eines Miterben angeordneten Teilungsversteigerungsverfahren nach der Veräußerung des Erbteils den Erbteilserwerber als Antragsteller führt, liegt keine gem. § 793 ZPO i. V. mit § 180 Abs. 1, § 95 ZVG selbständig anfechtbare Zwischenentscheidung (Fortführung von Senat, Beschluss v. - V ZB 77/23, NWB SAAAJ-85265, Rz. 9).
Quelle: , NWB EAAAJ-90179